Elternarbeit an der Schwanenschule
Um die Arbeit zwischen Kindern und Lehrern zu ermöglichen,
braucht die Schule die Gemeinschaft der Eltern
wie eine stärkende und schützende Hilfe.
Mitwirkungsmöglichkeiten gibt es zunächst als gewählte Vertreter in den offiziellen Gremien
- Klassenpflegschaft: die Eltern jeder Klasse wählen eine(n) Vorsitzende(n) und eine(n) Vertreter(in). Diese sind dann Mitglieder der
- Schulpflegschaft: Diese trifft sich mindestens einmal pro Schulhalbjahr. Jedes Schuljahr wird hier der/die Schulpflegschaftsvorsitzende und sein/ihr Vertreter(in) gewählt. Außerdem werden aus der Elternschaft die Vertreter für die Schulkonferenz gewählt. Die Schulpflegschaft ist ein beratendes Gremium. Hier können Ideen eingegeben werden und es werden Probleme des Schulalltags diskutiert. Über die Schulpflegschaft werden aktuelle Infos an die Klassen weitergegeben
- Die Schulkonferenz setzt sich zusammen aus Vertretern des Lehrerkollegiums, Vertretern der Eltern und der Schulleitung. Hier werden die Schule betreffende Entscheidungen gefällt. Die Schulkonferenz kommt mindestens einmal im Halbjahr zusammen.
- Die Landeselternschaft (www.landeselternschaft-nrw.de) ist ein Dachverband aller Elternschaften der Grundschulen in NRW.




