Kooperation mit dem Kompetenzzentrum

 

1. Allgemeine Informationen und Rahmenbedingungen

2006 wird durch die Änderung des Schulgesetzes die Errichtung von Kompetenzzentren ermöglicht. Sie dienen der schulischen Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Die Angebote des Kompetenzzentrums enthalten die Diagnose, Beratung der Kollegen an allgemeinen Schulen und der Eltern und ortsnahe präventive Förderung in den Kindergärten.

Durch die Bündelung der vorhandenen sonderpädagogischer Kompetenzen einer Förderschule, wird eine passgenaue differenzierte Förderung auch an einer allgemeinen Schule möglich.

Eine Aufrechterhaltung wohnortnaher Beschulung wird für Kinder mit speziellem Förderbedarf ermöglicht.

Das Kompetenzzentrum  einer Förderschule hat ein Netzwerk von allg. Schulen, die ein klares Einzugsgebiet definieren. Die Leitung des Kompetenzzentrums koordiniert zusammen mit den Leitungen der anderen Schulen das Kompetenzzentrum.

Die Pilotphase ist auf drei Jahre angelegt. Es gibt bis jetzt ca. 20 Pilotprojekte.

 

2. Kennzeichen eines Kompetenzzentrum 

Bündelung unterschiedlicher Kompetenzen (Förderschwerpunkte, Fächer)

·              Erteilung von Unterricht in verschiedenen                  

Förderschwerpunkten

·              Diagnostik und Beratung

·              Prävention (Arbeit in der Kita)

·               Kooperation mit anderen Schulen

·               Vernetzung (Jugendamt, Schulpsychologischer Dienst,

Logopädie)

·               Unterstützung und Entlastung der Kolleginnen und Kollegen

der allgemeinen Schulen

 

3. Aufgaben des Kompetenzzentrums:

Prävention:

·               Frühförderung (Frau Reusch),

·               Päd. und organisatorische Lern- und Erziehungsbegleitung im

Vorfeld von Lern- und Entwicklungsstörungen

·               Qualifikation der Lehrkräfte der allg. Schulen (Kompetenzteams)

·               Elternberatung

·               Vernetzung der erforderlichen außerschul. Hilfen (Jugendhilfe,

med., therapeutische/psychol. Dienste

 

 

Unterricht

·               Lehrkräfte des Kompetenzzentrums unterrichten Kinder sowohl im

Kompetenzzentrum als auch an allg. Schulen

·               Verknüpfung der ind. Förderplanung mit den curricularen

Vorgaben

·               Lernprozessbegleitung (Methodenkompetenz des eigenständigen

Lernens)

·               Ausbau von Medienkompetenz (angemessene technische

Hilfsmittel)

 

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